Ortskernsanierung der Gemeinde Bockenau

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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen  für deine "Ortskernsanierung" der Gemeinde Bockenau beschlossen.
Unter diesem Menüpunkt wollen wir die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Interessierten über den Fortgang dieser richtungsweisenden Maßnahme informieren.

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Bekanntmachung des Beschlusses des Gemeinderates über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB für das Gebiet „Ortskern Bockenau“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die vorbereitenden Untersuchungen sollen eingeleitet werden, da nach den ersten Erkundungen in dem abgegrenzten Untersuchungsgebiet offensichtliche städtebauliche Missstände im Sinn des § 136 BauGB vorliegen. Diese Missstände sollen mit den vorbereitenden Untersuchungen festgestellt und mit dem Rechtsmittel des besonderen Städtebaurechts beseitigt werden. Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden die städtebauliche Entwicklung des Dorfkerns, die Behebung struktureller und funktionaler Mängel sowie die Unterstützung von privaten Investitionen bestimmt. Das Untersuchungsgebiet wurde gemäß dem nachstehenden Lageplan abgegrenzt und ist Bestandteil des Beschlusses für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen.


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Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes liegt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim, Fachbereich Finanzen & Bauen, Zimmer 222 und der Ortsgemeinde Bockenau, Rathaustorstraße 1, 55595 Bockenau in der Zeit

vom 21.07.2023 bis einschließlich 21.08.2023

während der Dienststunden bzw. Sprechstunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung:

Montags – Mittwochs 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Donnerstags 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitags 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie der Lageplan auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rüdesheim unter

https://www.vg-ruedesheim.de/ihre-verbandsgemeinde/verwaltung-24-7/bauleitplanung/

zur Einsichtnahme bereitgestellt und sind über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz verlinkt.

>>> Lesen Sie den gesamten Inhalt des Dokuments

Sprechstunde Ortsbürgermeister

Sprechstunden im Rathausbüro
Mittwoch von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Rathaustorstr. 1
55595 Bockenau
bockenau@vg-ruedesheim.de
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